DStV sieht Reformbedarf bei der Gewerbesteuer
Der DStV stellt in seiner Mitteilung v. 1.2.2022 fest, dass die Gewerbesteuer über so manche Schwachstelle verfügt und eine Neustrukturierung der kommunalen Finanzsituation daher längst überfällig ist. Der Zeitpunkt, diese anzugehen, sei passender denn je. Dennoch schweige sich der Koalitionsvertrag dazu aus.
Gewerbesteuer bringt hohen bürokratischen Aufwand
Als zusätzliche Unternehmensteuer neben der Einkommen- und Körperschaftsteuer verursache die Gewerbesteuer einen hohen bürokratischen Aufwand nebst entsprechenden Kosten. Ihr komplexes Hinzurechnungsmodell, die nur teilweise ertragsteuerliche Anrechenbarkeit und die begrenzten Verlustnutzungsmöglichkeiten tragen nach Ansicht des DStV ihren Teil zur inakzeptablen Sonderposition der Gewerbesteuer bei.
Eigenkapitalbasis der Unternehmen in Gefahr
Erhoben auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebs belaste die Gewerbesteuer die finanzielle Substanz von Unternehmen. Sie führe im schlechtesten Fall dazu, dass diese auch im Verlustfall allein infolge der Hinzurechnungen einen positiven Gewerbeertrag erzielen und entsprechend mit Gewerbesteuer belastet werden. Dies brauche Liquiditätsreserven auf und schröpfe ausgerechnet in der Krise die so wichtige Eigenkapitalbasis der Unternehmen.
Für DStV-Präsident Lüth eine absolut inakzeptable Situation: "Die wunden Punkte der Gewerbesteuer sind vielfältig. Die Pandemie hat uns diese Schwachstellen einmal mehr vor Augen geführt. Es ist jetzt an der Zeit, eine Modifizierung der Gewerbesteuer als Zuschlag zur Körperschaftsteuer bzw. Einkommensteuer umzusetzen. Ist dies politisch nicht durchsetzbar, sind zumindest die derzeit systemwidrigen Hinzurechnungen abzuschaffen."
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