Zeitgleich ist die GewSt mithin eine der umstrittensten Steuern Deutschlands. In der Vergangenheit wurden immer wieder verfassungsrechtliche Bedenken geäußert – insbesondere, da die freien Berufe nicht der GewSt unterliegen. In diesem Zusammenhang hatte z.B. das Niedersächsische FG mit Beschluss vom 21.4.2004 dem BVerfG zum dritten Mal die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Vorschriften des GewStG über die Gewerbeertragsteuer verfassungswidrig sind[1]. Die auf rund 60 Seiten begründete Vorlage wurde schließlich vom BVerfG damit beantwortet, dass die GewSt verfassungsrechtlich gerechtfertigt sei[2].

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