OFD Düsseldorf, 9.9.2005, S 2210 A - St 215

 

I. Einleitung

Seit den 90er Jahren werden Versicherungsmodelle angeboten, bei denen dem Anleger eine zusätzliche private Altersversorgung in Aussicht gestellt wird, die er durch Bankkredit und Steuerersparnisse finanziert.

Der Anleger schließt hierfür eine Renten- oder Kapitallebensversicherung gegen Einmalbetrag ab, aus der er eine lebenslängliche Altersversorgung („Rente”) bezieht, oftmals ergänzt um eine umfangreiche Hinterbliebenenversorgung. Der Einmalbetrag (die Versicherungsprämie) wird durch ein Bankdarlehen finanziert. Während der Finanzierungsdauer von ca. 10 – 15 Jahren entstehen dem Anleger zumeist erhebliche Verluste aus § 20 EStG und/oder § 22 EStG.

Der BFH hat mit Urteil vom 15.12.1999, X R 23/95 (BStBl 2000 II S. 267) grundlegend zu einem derartigen Modell Stellung genommen. Die Ausführungen sind für die Beurteilung von Vertragsabschlüssen vergleichbarer Sachverhalte zu beachten (vgl. hierzu Abschn. III Tz. 1 und 2).

Werden Verluste geltend gemacht, ist zu prüfen, ob die Vertragsabschlüsse mit Totalüberschusserzielungsabsicht erfolgt sind.

 

II. Darstellung der bekanntesten Versicherungsmodelle

Die Modelle setzen sich grundsätzlich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:

  • Lebenslange Altersversorgung

    Rentenversicherung gegen Einmalbetrag ohne Kapitalwahlrecht mit sofort beginnender Rentenzahlung

    oder

    Lebensversicherung gegen Einmalbetrag mit regelmäßigen Auszahlungen („Teilkündigungen”)

  • Finanzierung des Einmalbetrags

    Bankkredit, zumeist mit einem 5 bis 10 %-igen Disagio, einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren, einer kürzeren Zinsfestschreibung und der Tilgungsaussetzung bis zum Ende der Laufzeit,

  • Tilgung des Bankkredits

    Lebensversicherung gegen Einmalbetrag (dann Aufnahme eines zusätzlichen Kredits zur Finanzierung dieses Einmalbetrags) oder gegen laufende Beitragsleistung (aus Eigenmitteln)

    oder

    Wertpapierdepot (für Anteile an Investmentfonds); entweder Einmalanlage (dann Aufnahme eines zusätzlichen Kredits zur Finanzierung der Investmentanteile) oder Abschluss eines Investmentsparplans (jährliche Käufe erfolgen aus Eigenmitteln)

  • Sicherung des Bankkredits

    Ansprüche aus der Lebensversicherung werden zur Sicherheit an die Banken abgetreten, das Wertpapierdepot verpfändet

    Abschluss einer Risikolebensversicherung gegen laufende Beitragsleistung

                 
          StPfl      
                     
                V  
      Einmalbetrag       Einmalbetrag/laufende Beitrags-/Sparleistung  
          ------------->  
             
                     
      V       V  
     

    RV/LV

    (Altersversorgung)
         

    LV

    Investmentplan
     
                 
        Bankkredit    
                 
                 
          StPfl      
                         
      Renten           Ablaufleistung/Verkauf  
                         
      RV/LV           LV Investmentplan  
                     
        Zinsen   Tilgung    
                     
        V   V    
        Bankkredit    
                 

Sinn der Konzepte ist es, den Stpfl. auch während der Finanzierungsphase möglichst weitgehend von der Belastung frei zu stellen, Eigenmittel einzusetzen. Die nicht durch die Rentenzahlungen abgedeckten Zinsverbindlichkeiten sollen daher möglichst durch die Steuervorteile (Verrechnung der Verluste aus §§ 20, 22 EStG mit anderen positiven Einkünften) ausgeglichen werden.

Mittlerweile werden zahlreiche Versicherungsmodelle auf dem Markt angeboten, die alle im Wesentlichen nach dem obigen Grundprinzip funktionieren und – je nach Initiator – unter unterschiedlichen Namen (z.B. System-Rente, Lombard-Plan, Euro-Plan) angeboten werden. Nachfolgend werden einige dieser Modelle kurz skizziert, wobei die Vereinbarungen im Einzelfall von dem ursprünglichen Grundkonzept durchaus variieren können.

 

1. Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR)

Das Modell wird vertrieben von der „Schnee-Gruppe”; hierzu gehören u.a. die Schnee Service Büro GmbH sowie die WT Unternehmensberatung GmbH.

Für die Altersversorgung schließt der Anleger überwiegend Versicherungen bei inländischen Versicherungsunternehmen (z.B. Deutsche Lloyd Provinzial) ab. Deren Leistungen (Renten bei der Rentenversicherung bzw. Ablaufleistung bei der zur Tilgung eingesetzten Kapitallebensversicherung) sind der Höhe nach unsicher; denn sie setzen sich zusammen aus einer garantierten Mindestverzinsung und einer nicht garantierten Zusatzleistung aus den Überschussbeteiligungen („Zusatzrente”, „Überschussrente” u.Ä.).

Die Kredite nimmt der Anleger oft bei ausländischen Kreditgebern (insb. Helaba, Schweiz) in ausländischer Währung (CHF, Yen) auf, so dass Zins- und Tilgungsleistung dem Währungskursrisiko unterliegen.

Die zur Kredittilgung eingesetzte Lebensversicherung wird stets gegen Einmalbetrag abgeschlossen. Zunehmend werden hierbei nicht mehr deutsche Unternehmen (z.B. Deutscher Lloyd und Ideal) bevorzugt, sondern Produkte des britischen Versicherers Clerical Medical.

 

2. SpaRenta Kombirente

Die Kombirente wird vertrieben von dem Unternehmen SpaRenta.

Für die Altersversorgung schließt der Anleger bei inländischen Unternehmen Rentenversicherungen ge...

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