Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Sie enthält die vertragliche Vereinbarung, dass sich bei einer Änderung des Geldwerts der Nennbetrag einer Forderung nach einem bestimmten Schlüssel erhöht. Sichert eine solche Klausel > Laufende Bezüge oder Ruhegehälter von ArbN, so gehört der gestiegene Nennbetrag zum stpfl > Arbeitslohn; vgl außerdem > Dauernde Lasten Rz 37 ff [39, 40], > Renten Rz 9.

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