Auf einen Blick:

Versorgungsrenten sind lebenslange wiederkehrende Versorgungsleistungen gegen Übertragung von Vermögenswerten. Sie erleichtern vor allem die Hofübergabe an die nächste Generation sowie die Nachfolge bei anderen Unternehmen, werden aber nur unter engen Voraussetzungen als Sonderausgaben abgezogen (vgl § 10 Abs 1a Nr 2 EStG).

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