Stand: EL 122 – ET: 05/2020
Übersetzer als freie Mitarbeiter bei Hörfunk und > Fernsehen sind idR keine ArbN (BMF vom 05.10.1990, BStBl 1990 I, 638).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen