Stand: EL 113 – ET: 09/2017

Das Grundrecht der Gewissensfreiheit (Art 4 Abs 1 GG) wird durch die Pflicht, Steuern zu zahlen, nicht eingeschränkt (BFH/NV 2012, 735). > Steuerboykott. Ergänzend > Billigkeit Rz 5.

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