Rz. 135
Stand: EL 134 – ET: 06/2023
§ 3 Nr 55c EStG ermöglicht die steuerfreie Übertragung von Altersvorsorgevermögen iSd § 92 EStG auf einen anderen Vertrag desselben Stpfl. Zu den Altersvorsorgeverträgen > Private Altersversorgung.
Rz. 136
Stand: EL 134 – ET: 06/2023
Steuerfrei nach § 3 Nr 55d EStG ist die Übertragung von Anrechten aus einem nach § 5a Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zertifizierten Vertrag auf einen anderen, ebenfalls zertifizierten Vertrag.
Rz. 137
Stand: EL 134 – ET: 06/2023
Nach § 3 Nr 55e EStG ist die Übertragung von Anrechten auf Altersversorgung aufgrund eines Abkommens mit einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung steuerfrei, wenn sie zur Begründung von Ansprüchen auf Altersversorgung dienen.
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