Rz. 135

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

§ 3 Nr 55c EStG ermöglicht die steuerfreie Übertragung von Altersvorsorgevermögen iSd § 92 EStG auf einen anderen Vertrag desselben Stpfl. Zu den Altersvorsorgeverträgen > Private Altersversorgung.

 

Rz. 136

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Steuerfrei nach § 3 Nr 55d EStG ist die Übertragung von Anrechten aus einem nach § 5a Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zertifizierten Vertrag auf einen anderen, ebenfalls zertifizierten Vertrag.

 

Rz. 137

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Nach § 3 Nr 55e EStG ist die Übertragung von Anrechten auf Altersversorgung aufgrund eines Abkommens mit einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung steuerfrei, wenn sie zur Begründung von Ansprüchen auf Altersversorgung dienen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge