Rz. 194

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Durch das JStG 1997 (BGBl 1996 I, 2049) wurde die Besteuerung von Sachprämien, die aufgrund von Kundenbindungsprogrammen gezahlt werden, neu geregelt. Einerseits wurde es den leistenden Unternehmen ermöglicht, die Steuer pauschal zu übernehmen, andererseits wurde durch den neu eingefügten § 3 Nr 38 EStG ein steuerfreier Betrag festgelegt, der dem entspricht, bis zu dem ArbN Belegschaftsrabatte steuerfrei erhalten können (vgl dazu § 8 Abs 3 EStG; > Rabatte Rz 8). Zu Einzelheiten der Besteuerung von Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen > Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen Rz 1–9/1.

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