Auf einen Blick:

Zu den zu besteuernden Einnahmen (§ 8 EStG) gehören auch Sachbezüge, die einen Geldwert haben. Dieses Stichwort erläutert Begriff und Umfang der Sachbezüge sowie die unterschiedlichen Methoden der Bewertung und ausführlich auch die Freigrenze nach § 8 Abs 2 Satz 11 EStG.

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