Stand: EL 124 – ET: 11/2020

Die außergerichtliche Rechtsberatung ist durch das Rechtsberatungsgesetz geregelt. Danach dürfen nur bestimmte, qualifizierte Personen rechtlich beraten. Die Regelungen im Rechtsberatungsgesetz sind jedoch nicht abschließend. Wer in Steuerangelegenheiten beraten darf, ist im StBerG geregelt (> Hilfe in Steuersachen, > Lohnsteuer-Hilfevereine, > Steuerberater; ergänzend > Rechtsanwälte).

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