Auf einen Blick:

Verträge über eine sog Riester-Rente sollen die Altersversorgung durch die GRV ergänzen. Die Beiträge dafür werden in der Ansparphase mit der Altersvorsorgezulage (§§ 7999 EStG) und dem Abzug als Sonderausgaben (§ 10a EStG) gefördert; die späteren Versorgungsleistungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung (§ 22 EStG). Das Stichwort erläutert die Einzelheiten und berücksichtigt dabei vor allem die Vorgaben der Finanzverwaltung im aktuellen BMF-Schreiben dazu. Auch die Rürup- oder Basisrente-Alter wird behandelt.

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