Stand: EL 118 – ET: 06/2019

Über Zuwendungen des ArbG an ArbN im Krankheitsfall vgl § 2 Abs 2 Nr 3 LStDV, > Beihilfen Rz 12ff und Rz 41ff, > Erkrankung von Arbeitnehmern, > Krankengeldzuschuss, > Krankenversicherung Rz 15ff. Über Lohnfortzahlung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zu 6 Wochen > Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

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