Stand: EL 106 – ET: 06/2015

Komponisten bei Hörfunk und Fernsehen sind als freie Mitarbeiter selbständig tätig, soweit sie für einzelne Produktionen tätig werden (vgl BMF vom 05.09.1990, BStBl 1990 I, 638).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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