Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Die wohl vor allem in früheren Zeiten bisweilen von einem Hopfenaufkäufer oder von einer Brauerei von Fall zu Fall vorübergehend zu festgelegten Arbeiten herangezogenen Hopfentreter sind keine ArbN (BFH 74, 180 = BStBl 1962 III, 69). > Brauereiarbeiter.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge