Stand: EL 112 – ET: 05/2017
Entschädigungen, die ArbN wegen der Beeinträchtigung ihrer Stellung anlässlich der Fusion von KapGes erhalten, sind > Arbeitslohn (RFH, RStBl 1934, 827). Es kann eine Tarifermäßigung in Betracht kommen (> Außerordentliche Einkünfte).
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