Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Die Europäische Verteidigungsagentur ist durch die Gemeinsame Aktion 2004/551/GASP des Rates vom 12.07.2004 (ABl EG 2004 L 245/17) gegründet worden. Ihr gehören alle EU-Staaten außer Dänemark an. Der Sitz der Agentur ist Brüssel (Belgien). Nach Art 26 der Gemeinsamen Aktion werden die Vorrechte und Immunitäten in einem besonderen Übereinkommen geregelt. Dieses Übereinkommen ist am 06.07.2005 durch VO in Kraft gesetzt worden (BGBl 2005 II, 626). Nach Art 9 des Übereinkommens erhebt die Europäische Verteidigungsagentur eine eigene Steuer von allen Personen, die mindestens ein Jahr bei ihr angestellt sind. Diese Personen sind nach Art 7 Abs 2 des Übereinkommens von der nationalen ESt befreit; ihre Einkünfte unterliegen jedoch dem > Progressionsvorbehalt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge