Auf einen Blick:

Betriebliche Darlehen helfen dem Arbeitnehmer in außergewöhnlichen Situationen, auch beim Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums. Verzichtet der Arbeit- und Darlehensgeber auf marktübliche Zinsen, führt das zu einem geldwerten Vorteil für den Arbeit- und Darlehensnehmer, der dem LSt-Abzug unterliegt. Für die Bewertung gilt § 8 Abs 2 EStG; es gibt aber Vergünstigungen. Weitere Besonderheiten gelten für Arbeitnehmer von Kreditunternehmen (vgl § 8 Abs 3 EStG). Gibt der Arbeitnehmer dem Betrieb ein Darlehen, führt das nicht nur zur Stärkung der Liquidität, sondern kann auch zu einer steuerlich begünstigten Vermögensanlage werden.

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