Stand: EL 132 – ET: 12/2022
Die aufgrund einer Auslobung (§§ 657–661a BGB) gewährte Belohnung für Angaben zur Ergreifung eines Täters unterliegt nicht der ESt (EFG 1969, 120).
Werden sog > Incentives zum Ansporn/zur Motivation zuvor in Aussicht gestellt, so kann zB in dem Versprechen ihrer Leistung eine Form der Auslobung gesehen werden.
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