Auf einen Blick:

Das Stichwort beschreibt die besonderen Regeln der Besteuerung von Arbeitnehmern aus dem Ausland und von ins Ausland entsandten Arbeitnehmern. Das schließt die Anrechnung sowie den Abzug ausländischer Steuern (§ 34c EStG) und die für die Betriebe entstehenden besonderen Pflichten ein.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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