Auf einen Blick:

Arbeitsmittel sind Wirtschaftsgüter, die der ArbN ausschließlich zur beruflichen Nutzung anschafft. Die Aufwendungen gehören zu den Werbungskosten (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 6 EStG); sie werden entweder im Anschaffungsjahr oder verteilt auf die Jahre der gewöhnlichen Nutzungsdauer (AfA) abgezogen. Bei beruflicher und privater Nutzung gelten Besonderheiten. Ein ABC der als Arbeitsmittel in Betracht kommenden Wirtschaftsgüter befindet sich am Ende des Stichworts.

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