Schäuble kommt Kritikern bei Erbschaftsteuer-Reform entgegen
Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 schärfere Regeln für die Begünstigung von Firmenerben gefordert. Erste Eckpunkte des Finanzministers waren auf teils scharfe Kritik aus Wirtschaft und Union gestoßen. Zunächst hatte Schäuble bei kleinen Firmen eine Bagatellgrenze für die Verschonung von der Steuer vorgesehen - und zwar bis zu einem Unternehmenswert von einer Million EUR.
Änderungen bei der Lohnsummenregelung
Nach dem Referentenentwurf soll eine Steuerbefreiung - wie bisher - auch dann möglich sein, wenn eine bestimmte Zahl an Arbeitsplätzen (gemessen an der Lohnsumme) über mehrere Jahre erhalten wird. Dies soll aber nur noch für Firmen mit bis zu drei Beschäftigten gelten. Damit werde die Ausnahme "auf eine relativ kleine Gruppe von Betriebsübergängen", beschränkt, heißt es.
Bei Betrieben mit vier bis zehn Arbeitnehmern soll es flexible Vorgaben bei der Lohnsummenregel zur Verschonung geben. Andere Erfordernisse für eine Steuerbefreiung gelten weiter. Etwa die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland hat neben dem Inhaber nicht mehr als drei Mitarbeiter.
Bedürfnisprüfung mit Freigrenze von 20 Millionen EUR je Erbfall
Die Karlsruher Richter fordern zudem, dass bei größeren Unternehmen Firmenerben nur dann verschont werden dürfen, wenn sie in einer Bedürfnisprüfung nachweisen, dass sie die Steuer nicht verkraften. Hier bleibt es zwar bei der umstrittenen Freigrenze von 20 Millionen EUR je Erbfall. Unterhalb der Schwelle bleibt es bei der Steuerbefreiung, wenn der geerbte Betrieb einige Jahre fortgeführt wird und Jobs erhalten bleiben.
Nach dem Referentenentwurf erhöht sich aber die Prüfschwelle auf 40 Millionen EUR, "wenn bestimmte qualitative Merkmale in den Gesellschaftsverträgen oder Satzungen vorliegen". Gemeint sind damit Kapitalbindungen der Eigner wie ein Ausschüttungsverbot.
Bei der Bedürfnisprüfung soll nach wie vor privates Vermögen bis zur Hälfte herangezogen werden: "Hat der Erwerber genügend übrige Mittel zur Verfügung, um die auf das begünstigte Vermögen entfallende Steuerlast zu tragen, scheidet eine Verschonung aus", heißt es in dem Referentenentwurf. Neu ist eine Wahlmöglichkeit: Wer die Einbeziehung des Privatvermögens nicht will, kann stattdessen auf ein Abschmelzmodell zurückgreifen. Dies wurde gemacht, um der CSU entgegenzukommen.
So kann der Firmenerbe wahlweise einen Antrag auf Gewährung eines Verschonungsabschlags stellen: In einem Korridor zwischen 20 Millionen bis 110 Millionen EUR begünstigten Vermögens schmilzt dieser Abschlag um einen Prozentpunkt je 1,5 Millionen EUR. Ab 110 Millionen EUR begünstigten Vermögens gilt ein Abschlag von 25 beziehungsweise 40 Prozent.
-
Koalition einigt sich auf Steuerentlastungen
9412
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes verkündet
709
-
E-Rechnung
4989
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
468459
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
3623
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
3624
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
238
-
Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
220
-
Diese Reform ist ein Reförmchen auf allen Ebenen
184
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
1581
-
Automatischer Informationsaustausch zu Kryptowerten
22.07.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Einkünften über digitale Plattformen
20.07.2026
-
Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
17.07.20262
-
SPD-Generalsekretär will Erbschaftsteuer-Schlupflöcher schließen
15.07.2026
-
DStV warnt vor Risiken der geplanten EU Inc.
14.07.2026
-
Außenprüfungsordnung ersetzt Betriebsprüfungsordnung
13.07.2026
-
Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
10.07.2026
-
Dividenden aus Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten
09.07.2026
-
Diese Reform ist ein Reförmchen auf allen Ebenen
08.07.2026
-
Künstlersozialabgabe soll im Jahr 2027 auf 5 Prozent steigen
07.07.2026