JStG 2019: Einführung

Der am 8.5.2019 vom BMF vorgelegte Referentenentwurf für ein "Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" enthält eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität, die als Namensgeber für das Gesetz fungieren. Darüber hinaus ist eine Fülle von Einzelmaßnahmen aus vielen Bereichen des Steuerrechts enthalten, wie dies für ein Jahressteuergesetz typisch ist. Da das Gesetz vor der Veröffentlichung auch von BMF-Vertretern so bezeichnet wurde sowie aus Gründen der Einfachheit wird im Folgenden vom Jahressteuergesetz 2019 bzw. JStG 2019 gesprochen.

Einführung

Unter den Bestandteilen, die keinen Bezug zur Elektromobilität haben, ragt die lang diskutierte Verschärfung bzgl. Share Deals in der Grunderwerbsteuer hervor. Die Einzelmaßnahme mit dem größten Steuerausfallvolumen (335 Mio. EUR p.a.) ist die Erhöhung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen. Daneben enthält das Gesetz einen umfangreichen Block von Änderungen im Umsatzsteuergesetz, wozu insbesondere die Umsetzung der sog. "Quick Fixes" zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs gehört.

Insgesamt setzt das BMF als jährliche Mindereinnahmen inklusive der zeitlich befristeten Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität einen Betrag von bis zu 825 Mio. EUR an (volle Jahreswirkung). Dabei erfolgt aber u.a. keine Gegenrechnung der Einnahmen aus der Verschärfung bei der Grunderwerbsteuer, da diese als unbezifferbar eingeschätzt werden.

Die Verbände haben bis zum 5.6.2019 Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit dem Regierungsentwurf des JStG 2019 ist nicht vor Mitte Juni 2019 zu rechnen. Das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich nach der Sommerpause in der zweiten Jahreshälfte 2019 abgeschlossen. Insbesondere bei einem umfangreichen Artikelgesetz wie dem JStG 2019 ist erfahrungsgemäß im weiteren Verfahrensverlauf noch mit diversen Änderungen und Ergänzungen auf inhaltlicher Ebene oder bei den Anwendungsregelungen zu rechnen.

Wir geben einen Überblick über ausgewählte, unternehmensrelevante Inhalte des JStG 2019:

Die Verfasser danken allen übrigen Mitarbeitern des National Office Tax für deren wertvolle Beiträge und deren Unterstützung bei der Erstellung der nachfolgenden Gesetzgebungsübersicht. Die Verfasser übernehmen keine Gewähr und somit auch keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte und Darstellungen. Dieser Text ersetzt keine Steuerberatung.