
Mit steuerlichen Hilfen soll die Liquiditätssituation vieler Unternehmen in der Corona-Krise gestärkt werden. Die Maßnahmen wurden auch bereits von vielen Firmen in Anspruch genommen.
Steuerliche Hilfen während Corona
Bereits zu Beginn der Corona-Krise hat die Finanzverwaltung reagiert und zahlreiche steuerliche Entlastungen für Unternehmen auf den Weg gebrach. Diese steuerlichen Hilfen wurden auch von vielen Firmen bereits genutzt.
Steuerstundungen und Herabsetzung von Steuerzahlungen in Baden-Württemberg
Das FinMin Baden-Württemberg hat bekannt gegeben, dass in dem Bundesland allein Stundungen und Herabsetzungen von Steuerzahlungen bislang i. H. von über 6,6 Mrd. EUR in Anspruch genommen wurden. Dies war mit großem Aufwand der Finanzbeamten verbunden. Außenprüfer hätten hierfür im Innendienst ausgeholfen und damit auch erreicht, dass die vielen Anträge auf Billigkeitsmaßnahmen zeitnah bearbeitet werden konnten.
Nachdem die Finanzämter für den Publikumsverkehr geschlossen wurden, nutzten zudem viele Bürger vermehrt den Steuerchatbot.
Unterstützung für Unternehmen in Hessen
Auch in Hessen haben Unternehmen bereits 6,6 Mrd. EUR an Unterstützung erhalten, so beispielsweise:
- Soforthilfe des Bundes und des Landes: 952 Mio. EUR
- Darlehensprogramm "Hessen-Mikroliquidität": 172 Mio. EUR an mehr als 5.700 kleine und mittlere Unternehmen
- Förderprogramm "Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen": 10,5 Mio. EUR an 93 Unternehmen
- Stundungen und Herabsetzung von Steuervorauszahlungen: 4 Mrd. EUR
Bereits 1.700 Anträge gingen in Hessen für die neue Überbrückungshilfe des Bundes ein. Das Hessische FinMin gibt bekannt, dass die Auszahlung kurz bevorsteht.
Hessisches FinMin, Meldung v. 5.8.2020, FinMin Baden-Württemberg, Meldung v. 6.8.2020