Übermittlung von SEPA-Lastschriftmandaten in ELSTER
Digitale Übermittlung von SEPA-Lastschriftmandaten
Mit der vollständig digitalen Übermittlung von SEPA-Lastschriftmandaten an bayerische Finanzämter soll die Bearbeitung erleichtert werden. Zudem sollen Bürokratie und Papierverbrauch reduziert werden.
Wie funktioniert das?
Für das SEPA-Lastschriftmandat muss eine PDF-Datei heruntergeladen werden. Diese muss dann digital ausgefüllt werden. Das ausgefüllte formular wird über den ELSTER-Account als Anhang zu einer Sonstigen Nachricht an das Finanzamt übermittelt. Eine Unterschrift ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Wichtig: Eine Übermittlung der PDF-Datei als E-Mail-Anhang wird nicht anerkannt. Es besteht aber die Möglichkeit, das Mandat (unterschrieben) in Papierform beim Finanzamt einzureichen.
Bayerisches LFSt, Meldung v. 14.12.2023
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.9705
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.712
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.1136
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
989
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
919
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
761
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
6052
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
451
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
430
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
423
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Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)
24.04.2026
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Umsatzsteuer-Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland
24.04.2026
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Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern auf dem Gebiet der Telekommunikation
23.04.2026
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Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern von Erdgas und/oder Elektrizität
23.04.2026
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Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen
23.04.2026
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Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
16.04.2026
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Bruchteilsgemeinschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer
15.04.2026
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Ermäßigter Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften
15.04.2026
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Grundbesitz-Änderungen für Grundsteuer bis 30.4. mitteilen
14.04.2026
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Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026