Taxonomien 6.7 zur E-Bilanz veröffentlicht
Anwendung der Taxonomien
Die Taxonomien 6.7 kommen grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zur Anwendung, die nach dem 31.12.2023 beginnen (Wirtschaftsjahr 2024 oder 2024/2025).
Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des BMF-Schreibens vom 28.9.2011 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31. Dezember 2023 aufzustellen sind. Die Finanzverwaltung hat eine Nichtbeanstandungsregelung getroffen. Demnach wird es nicht beanstandet, wenn die Taxonomien auch für das Wirtschaftsjahr 2023 oder 2023/2024 verwendet werden.
Übermittlung ab Mai 2024
Testfälle sollen voraussichtlich bereits ab November 2023 mit den neuen Taxonomien möglich sein. Echtfälle können voraussichtlich ab Mai 2024 übermittelt werden.
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
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