Taxonomien 6.7 zur E-Bilanz veröffentlicht
Anwendung der Taxonomien
Die Taxonomien 6.7 kommen grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zur Anwendung, die nach dem 31.12.2023 beginnen (Wirtschaftsjahr 2024 oder 2024/2025).
Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des BMF-Schreibens vom 28.9.2011 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31. Dezember 2023 aufzustellen sind. Die Finanzverwaltung hat eine Nichtbeanstandungsregelung getroffen. Demnach wird es nicht beanstandet, wenn die Taxonomien auch für das Wirtschaftsjahr 2023 oder 2023/2024 verwendet werden.
Übermittlung ab Mai 2024
Testfälle sollen voraussichtlich bereits ab November 2023 mit den neuen Taxonomien möglich sein. Echtfälle können voraussichtlich ab Mai 2024 übermittelt werden.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.6535
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.002
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.2026
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.160
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Digitale Steuererklärung wird mit "okELSTER" einfacher
1.093
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
787
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
732
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
674
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
660
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Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026
579
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
10.03.2026
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Steuerverbindlichkeiten während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens
06.03.2026
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Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
05.03.2026
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Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge zur türkischen Sozialversicherung
03.03.2026
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Bescheinigungsverfahren und Rente nach dem DBA-Italien
27.02.2026
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Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer
27.02.2026
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Liste zum automatischen Informationsaustausch
26.02.2026
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Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin wird gestärkt
26.02.2026
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Besteuerung von Rentenzahlungen nach dem DBA-Österreich
25.02.2026
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Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von jPöR
25.02.2026