Taxonomien 6.7 zur E-Bilanz veröffentlicht
Anwendung der Taxonomien
Die Taxonomien 6.7 kommen grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zur Anwendung, die nach dem 31.12.2023 beginnen (Wirtschaftsjahr 2024 oder 2024/2025).
Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des BMF-Schreibens vom 28.9.2011 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31. Dezember 2023 aufzustellen sind. Die Finanzverwaltung hat eine Nichtbeanstandungsregelung getroffen. Demnach wird es nicht beanstandet, wenn die Taxonomien auch für das Wirtschaftsjahr 2023 oder 2023/2024 verwendet werden.
Übermittlung ab Mai 2024
Testfälle sollen voraussichtlich bereits ab November 2023 mit den neuen Taxonomien möglich sein. Echtfälle können voraussichtlich ab Mai 2024 übermittelt werden.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9035
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.109
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
895
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
810
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7046
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
556
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
402
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
395
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
348
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
344
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Aufdeckung eines internationales Betrugssystems im Fahrzeughandel
10.07.2026
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Arbeitnehmer an Bord eines Schiffs auf hoher See
08.07.2026
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Änderungen des AEAO zum Gemeinnützigkeitsrecht
03.07.2026
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Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen aktualisiert
03.07.2026
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Steuerliche Behandlung von "Hurdle-Shares" bei Mitarbeiterbeteiligungen
02.07.2026
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Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.7.2026
02.07.2026
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Richtsatzsammlung 2025 veröffentlicht
29.06.2026
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Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
25.06.2026
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Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen
23.06.2026
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Begriff und Begründung einer Betriebsstätte
19.06.2026