Taxonomien 6.7 zur E-Bilanz veröffentlicht

Anwendung der Taxonomien
Die Taxonomien 6.7 kommen grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zur Anwendung, die nach dem 31.12.2023 beginnen (Wirtschaftsjahr 2024 oder 2024/2025).
Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des BMF-Schreibens vom 28.9.2011 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31. Dezember 2023 aufzustellen sind. Die Finanzverwaltung hat eine Nichtbeanstandungsregelung getroffen. Demnach wird es nicht beanstandet, wenn die Taxonomien auch für das Wirtschaftsjahr 2023 oder 2023/2024 verwendet werden.
Übermittlung ab Mai 2024
Testfälle sollen voraussichtlich bereits ab November 2023 mit den neuen Taxonomien möglich sein. Echtfälle können voraussichtlich ab Mai 2024 übermittelt werden.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.4095
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.600
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
3.222
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.6046
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.580
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.148
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.526
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.103
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
955
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
870
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Geänderte technische Richtlinien für elektronische Aufzeichnungssysteme
11.07.2025
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Umsatzsteuerliche Änderungen im Wachstumschancengesetz, BEG IV und JStG 2024
10.07.2025
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Berlin setzt "RABE"-Verfahren ein
07.07.2025
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Durchführung von Schiedsverfahren nach dem DBA-Japan
07.07.2025
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Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen
02.07.2025
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Entlastungsverfahren bei Kapitalertragsteuer
02.07.2025
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Entwurfsschreiben zur E-Rechnung seit 1.1.2025
30.06.2025
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Datenaustausch im Lohnsteuerabzug ab 2026
26.06.2025
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Kooperation gegen Finanzkriminalität zwischen NRW und den Niederlanden
26.06.2025
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Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2024 zu Mehrergebnis von 1,63 Mrd. EUR
24.06.2025