Der Notar ist zur Mitteilung der bei ihm beurkundeten oder beglaubigten Rechtsvorgänge gegenüber dem Finanzamt verpflichtet.

Die OFD Koblenz hat das Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare auf den Gebieten der Grunderwerbssteuer, der Erbschaftssteuer (Schenkungssteuer) und der Ertragssteuern jetzt grundlegend überarbeitet.

Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare auf dem Gebiet der Grunderwerbsteuer; der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) und der Ertragsteuern

OFD Koblenz, Pressemitteilung v. 19.12.2011