Start der FATCA-Datenübermittlung für den Meldezeitraum 2023
Über FATCA
Mit dem sog. FATCA-Abkommen wurde die Grundlage für den Informationsaustausch zwischen Deutschland und den USA über Finanzkonten geschaffen. Finanzinistute müssen hierzu an das BZSt Daten melden. Das BZSt sendet diese Daten an die Bundesteuerbehörde der Vereinigten Staaten (IRS) und erhält die von US-amerikanischen Finanzinstituten gemeldeten Daten vom IRS.
Meldefrist 31.7.2024
Die aktuelle Information des BZSt gilt sowohl für den Versand über die Massendatenschnittstelle ELMA, als auch für die Übermittlung über das BZStOnline-Portal (BOP). Die Datenübermittlung für den Meldezeitraum 2023 muss gem. § 8 Abs. 3 FATCAUSA- UmsV bis zum 31.7.2024 vollständig erfolgen.
BZSt, Meldung v. 3.4.2024
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.1305
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.468
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
4.754
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.277
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.1836
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.860
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.626
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.22841
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.074
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Übermittlung von SEPA-Lastschriftmandaten in ELSTER
947
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Umsatzsteuerliche Behandlung von Tankkartensystemen
24.01.2025
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Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2025
24.01.2025
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Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2025
23.01.2025
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Steuerfreiheit von Stipendien
22.01.2025
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Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG
22.01.2025
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Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten
22.01.2025
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Wesentliche Betriebsgrundlage bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
21.01.2025
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Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
21.01.2025
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.01.2025
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Investmentvermögen i. S. des § 18 Abs. 2a InvStG
17.01.2025