Start der FATCA-Datenübermittlung für den Meldezeitraum 2023
Über FATCA
Mit dem sog. FATCA-Abkommen wurde die Grundlage für den Informationsaustausch zwischen Deutschland und den USA über Finanzkonten geschaffen. Finanzinistute müssen hierzu an das BZSt Daten melden. Das BZSt sendet diese Daten an die Bundesteuerbehörde der Vereinigten Staaten (IRS) und erhält die von US-amerikanischen Finanzinstituten gemeldeten Daten vom IRS.
Meldefrist 31.7.2024
Die aktuelle Information des BZSt gilt sowohl für den Versand über die Massendatenschnittstelle ELMA, als auch für die Übermittlung über das BZStOnline-Portal (BOP). Die Datenübermittlung für den Meldezeitraum 2023 muss gem. § 8 Abs. 3 FATCAUSA- UmsV bis zum 31.7.2024 vollständig erfolgen.
BZSt, Meldung v. 3.4.2024
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.3015
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
812
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
723
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
566
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
4256
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
396
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
335
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
330
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Musterantrag für Bescheinigung nach § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG
261
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Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
260
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Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2026
10.09.2026
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Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen
08.09.2026
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Anlage EÜR 2026 wurde veröffentlicht
02.09.2026
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Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen 2026
31.08.2026
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Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027
19.08.2026
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Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
19.08.2026
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Geplante Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
14.08.2026
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Umsatzsteuer bei Parkplatzüberlassung durch jPöR
13.08.2026
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GrESt bei Gebäude mit Solar- und Photovoltaikanlagen
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