Start der FATCA-Datenübermittlung für den Meldezeitraum 2023
Über FATCA
Mit dem sog. FATCA-Abkommen wurde die Grundlage für den Informationsaustausch zwischen Deutschland und den USA über Finanzkonten geschaffen. Finanzinistute müssen hierzu an das BZSt Daten melden. Das BZSt sendet diese Daten an die Bundesteuerbehörde der Vereinigten Staaten (IRS) und erhält die von US-amerikanischen Finanzinstituten gemeldeten Daten vom IRS.
Meldefrist 31.7.2024
Die aktuelle Information des BZSt gilt sowohl für den Versand über die Massendatenschnittstelle ELMA, als auch für die Übermittlung über das BZStOnline-Portal (BOP). Die Datenübermittlung für den Meldezeitraum 2023 muss gem. § 8 Abs. 3 FATCAUSA- UmsV bis zum 31.7.2024 vollständig erfolgen.
BZSt, Meldung v. 3.4.2024
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.8385
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.045
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
886
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
804
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6796
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
595
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
378
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
337
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
317
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
316
-
Richtsatzsammlung 2025 veröffentlicht
29.06.2026
-
Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
25.06.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen
23.06.2026
-
Begriff und Begründung einer Betriebsstätte
19.06.2026
-
Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
17.06.2026
-
Datenschema der E-Bilanz-Taxonomien 6.10 veröffentlicht
16.06.2026
-
Finale Staatenaustauschliste 2026
10.06.2026
-
Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
-
Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026