Start der FATCA-Datenübermittlung für den Meldezeitraum 2023
Über FATCA
Mit dem sog. FATCA-Abkommen wurde die Grundlage für den Informationsaustausch zwischen Deutschland und den USA über Finanzkonten geschaffen. Finanzinistute müssen hierzu an das BZSt Daten melden. Das BZSt sendet diese Daten an die Bundesteuerbehörde der Vereinigten Staaten (IRS) und erhält die von US-amerikanischen Finanzinstituten gemeldeten Daten vom IRS.
Meldefrist 31.7.2024
Die aktuelle Information des BZSt gilt sowohl für den Versand über die Massendatenschnittstelle ELMA, als auch für die Übermittlung über das BZStOnline-Portal (BOP). Die Datenübermittlung für den Meldezeitraum 2023 muss gem. § 8 Abs. 3 FATCAUSA- UmsV bis zum 31.7.2024 vollständig erfolgen.
BZSt, Meldung v. 3.4.2024
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.0835
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.887
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.0996
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
1.827
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.769
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
1.726
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.317
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
1.136
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
767
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
735
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Digitale Steuererklärung wird mit "okELSTER" einfacher
16.02.2026
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Neue DIP-Massendatenschnittstelle Version 2.0
06.02.2026
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Aktualisiertes FAQ zum Kassengesetz
04.02.2026
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Änderung des AEAO
03.02.2026
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Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Gebäuden
30.01.2026
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
30.01.2026
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Digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden
28.01.2026
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Umsatzsteuerliche Behandlung von dauerdefizitär betriebenen Einrichtungen
23.01.2026
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Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten
23.01.2026
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Durchgangserwerb bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen
23.01.2026