Berlin erhöht Grunderwerbsteuersatz auf 6 %
Vorbei sind die Zeiten, in denen der Grunderwerbsteuersatz bundesweit bei nur 3,5 % lag. Seitdem die Bundesländer den Steuersatz in Eigenregie bestimmen können (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG), haben sie von diesem Recht rege Gebrauch gemacht und die Steuerschraube beständig angezogen.
Die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen weist in einer aktuellen Pressemitteilung darauf hin, dass der Grunderwerbsteuersatz in Berlin ab dem 1.1.2014 von 5 auf 6 % angehoben werden soll. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird nun in das Abgeordnetenhaus eingebracht. Mit der Erhöhung will das Land Mindereinnahmen aus dem Ergebnis der Volkszählung "Zensus 2011" kompensieren, nach der die amtliche Einwohnerzahl von Berlin um rund 180.000 Einwohner nach unten korrigiert worden war. Die Senatsverwaltung erklärt, dass dieser statistische Einwohnerschwund Mindereinnahmen bei der Verteilung der Umsatzsteuer, dem Länderfinanzausgleich und den allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen nach sich zieht. Zum Ausgleich soll die Steuersatzanhebung zu Mehreinnahmen von 100 Mio. EUR jährlich führen.
Bundesweiter Vergleich
Im bundesweiten Vergleich rangiert Berlin nach der Anhebung des Steuersatzes auf Platz 2 der "teuersten" Bundesländer. Nur in Schleswig-Holstein liegt der Steuersatz bei noch höheren 6,5 % (ab dem 1.1.2014). Die Steuersätze der Länder in der Übersicht:
Baden-Württemberg | 5,0 % |
Bayern | 3,5 % |
Berlin | 5,0 % (ab 1.1.2014: 6,0 %) |
Brandenburg | 5,0 % |
Bremen | 4,5 % (ab 1.1.2014: 5,0 %) |
Hamburg | 4,5 % |
Hessen | 5,0 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,0 % |
Niedersachsen | 4,5 % |
Nordrhein-Westfalen | 5,0 % |
Rheinland-Pfalz | 5,0 % |
Saarland | 5,5 % |
Sachsen | 3,5 % |
Sachsen-Anhalt | 5,0 % |
Schleswig-Holstein | 5,0 % (ab 1.1.2014: 6,5 %) |
Thüringen | 5,0 % |
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Pressemitteilung Nr. 13-023 v. 8.10.2013
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.4835
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
986
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
812
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7276
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
627
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
465
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
441
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
386
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
358
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
340
-
Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
07.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
05.08.2026
-
Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandate in Niedersachsen
03.08.2026
-
Nutzungsvorteile bei Firmenfitness
30.07.2026
-
Finanzverwaltung NRW bringt eigene KI-Lösung in die Praxis
30.07.2026
-
Kirchensteuerbeschlüsse im Land Baden-Württemberg für 2026
28.07.2026
-
Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
23.07.2026
-
Grundsätze zur körperschaftsteuerlichen Organschaft
23.07.2026
-
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2025
22.07.2026
walzenrath
24.10.2013 15:05 Uhr
Früher lag der Satz einheitlich bei 2%, dann zur Kompensation der wegfallenden Vermögensteuer bei 3,5%. Was aber vergessen wird: Eigengenutzte Immobilien waren von der Grunderwerbsteuer befreit. Zusätzlich gab es noch die Eigenheimzulage. Heute müssen junge Familien bei einem Kaufpreis von € 300.000,-- Grunderwerbsteuer bis zu € 19.800,-- zahlen und erhalten keine steuerlichen Vorteile mehr. Aber niemand regt sich darüber auf. Es wird sich nur gewundert, warum es so wenige Neubauten gibt und die Eigentumsquote europaweit bei uns so niedrig ist.