Karriere bei der Steuerverwaltung
"Wir brauchen diese große Anzahl an Auszubildenden, um die stark ansteigenden Altersabgänge zu ersetzen und die von der Landesregierung geschaffenen 500 Neustellen zu besetzen", erklärte die Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Andrea Heck.
Die Steuerverwaltung bietet attraktive Arbeitsplätze mit guten beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten und ein vielfältiges Einsatzgebiet. "Wir sind eine moderne Dienstleistungsverwaltung des Landes. Um uns kennenzulernen bieten wir auch Praktikantenplätze für Schülerinnen und Schüler", hob Heck hervor. Zu den späteren beruflichen Aufgaben im gehobenen Dienst zählen z.B. die Bearbeitung der Steuerfälle im Innendienst, die Vollstreckung ausstehender Steuerforderungen und die spannende Tätigkeit im Außendienst als Betriebsprüfer oder Steuerfahnder.
Bewerbungen für 2014 noch möglich
Die Ausbildung erfolgt durch ein duales Studium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg. Sie dauert insgesamt drei Jahre. Fachtheoretische Ausbildung in der Hochschule wechselt sich mit praxisorientierter Ausbildung in den Finanzämtern ab. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums wird den Absolventen der Hochschulgrad Bachelor of Laws verliehen. Gleichzeitig erwerben sie damit die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes in der Steuerverwaltung. „Die Ausbildung ist anspruchvoll, qualitativ hochwertig und abwechslungsreich“, so Heck. Bewerbungen für 2014 sind noch möglich.
Weitere Informationen zur Ausbildung – auch für die Ausbildung zum Finanzwirt, der zur Übernahme in den mittleren Dienst der Steuerverwaltung führt – und zur Online-Bewerbung erhalten Sie unter www.was-gibts-zu-glotzen.de.
OFD Karlsruhe, Pressemitteilung Nr. 07/2014 v. 12.3.2014
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9745
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.056
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
685
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
355
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
310
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
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Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen
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Begriff und Begründung einer Betriebsstätte
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Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
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Finale Staatenaustauschliste 2026
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Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
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Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
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