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Die Grundsätze der Organisation bei den Finanzämtern werden einheitlich geregelt.
Die Finanzverwaltung hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Neufassung der Geschäftsordnung für die Finanzämter (FAGO 2020) veröffentlicht.
Geschäftsordnung der Finanzämter
In den Erlassen werden der Zweck der Geschäftsordnung und das Verhältnis zwischen Bürgern und Verwaltung erläutert. Die Aufbauorganisation wird beschrieben, beispielsweise die
- Organisatorische Gliederung
- Amtsleitung
- Sachgebietsleitung
- Hauptsachgebietsleitung
- Arbeitsgebiete
- Geschäftsverteilung
- Vertretung
Die Erlasse enthalten außerdem Erläuterungen zur Ablauforganisation, wie der Behandlung von Eingängen oder der Bearbeitung von Vorgängen. Zudem werden Zeichnungsrechte geregelt und Themen, wie Dienstsiegel und Dienststempel erklärt.
Gleich lautende Erlasse v. 4.12.2020, veröffentlicht am 15.12.2020
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