Mittelungen bei Auslandsbeziehungen: Vordruck

Die Finanzverwaltung hat den geänderten, amtlich vorgeschriebenen Vordruck zur Erstattung der Mitteilungen bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 AO (Vordruck BZSt-2) bekannt gegeben.

Neuer Vordruck für Mitteilungen bei Auslandsbeziehungen

Das BMF hat in einem aktuellen Schreiben einen neuen Vordruck bekannt gegeben. Der in dem Schreiben als Anlage beigefügte neue Vordruck BZSt-2 ersetzt den als Anlage 1 des BMF-Schreibens vom 5.2.2018 zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO in der Fassung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes veröffentlichten Vordruck BZSt-2 mit sofortiger Wirkung.

BMF, Schreiben v. 21.5.2019, IV B 5 - S 1300/07/10087

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