BMF, 21.5.2019, IV B 5 - S 1300/07/10087

1 Anlage

Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Absatz 2 und § 138b AO in der Fassung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes (StUmgBG); Änderung des amtlich vorgeschriebenen Vordrucks zur Erstattung der Mitteilungen nach § 138 Absatz 2 AO (Vordruck BZSt-2), Anlage 1 des BMF-Schreibens vom 5.2.2018 (BStBl 2018 I S. 289)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich hiermit den geänderten, amtlich vorgeschriebenen Vordruck zur Erstattung der Mitteilungen nach § 138 Absatz 2 AO (Vordruck BZSt-2) bekannt. Der als Anlage beigefügte neue Vordruck BZSt-2 ersetzt den als Anlage 1 des BMF-Schreibens vom 5.2.2018 zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Absatz 2 und § 138b AO in der Fassung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes (StUmgBG), BStBl 2018 I S. 289, veröffentlichten Vordruck BZSt-2 mit sofortiger Wirkung.

Nach § 138 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 AO haben Steuerpflichtige mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland (inländische Steuerpflichtige) dem für sie nach §§ 18 bis 20 AO zuständigen Finanzamt im Zusammenhang mit Mitteilungen nach § 138 Absatz 2 AO auch die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Betriebs, der Betriebsstätte, der Personengesellschaft, Körperschaft, Personenvereinigung, Vermögensmasse oder der Drittstaat-Gesellschaft mitzuteilen (vgl. Tz. 1.1 des BMF-Schreibens vom 5.2.2018, BStBl 2018 I S. 289).

Der neue Vordruck BZSt-2 enthält nunmehr zur Erleichterung und Verbesserung der steuerlichen Auswertung sowie zum besseren Verständnis anstelle des Freitextfeldes einen Katalog zur Abfrage der Art der wirtschaftlichen Tätigkeit/des Geschäftszwecks nebst einem Erläuterungsfeld.

Dieses Schreiben wird mit dem Vordruck BZSt-2 als Anlage im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Auf die Ausführungen in Textziffer 1.5 des BMF-Schreibens vom 5.2.2018, BStBl 2018 I S. 289, weise ich hin.

190674A

 

Normenkette

AO 1977 § 138 Abs. 2

 

Fundstellen

BStBl I, 2019, 473

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