Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Das BZSt hat den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen bekannt gegeben.

Seit dem 1.7.2020 gilt die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, die in  §§ 138d bis 138k AO geregelt ist. 

BMF-Schreiben: Schwerpunkte des Entwurfs

Das Entwurfsschreiben umfasst 72 Seiten und befasst sich mit folgenden Themenschwerpunkten: 

  • Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich der Mittelungspflicht
  • Kennzeichen nach § 138e AO
  • Verfahren zur Mitteilung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung

BMF, Entwurf eines Schreiben v. 14.7.2020, IV A 3 - S 0304/19/10006 :008, veröffentlicht auf der Homepage des BZSt

Schlagworte zum Thema:  Steuergestaltung, BMF-Schreiben