
Bild: Corbis
Der Entwurf eines BMF-Schreibens zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen wurde veröffentlicht.
Das BZSt hat den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen bekannt gegeben.
Seit dem 1.7.2020 gilt die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, die in §§ 138d bis 138k AO geregelt ist.
BMF-Schreiben: Schwerpunkte des Entwurfs
Das Entwurfsschreiben umfasst 72 Seiten und befasst sich mit folgenden Themenschwerpunkten:
- Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich der Mittelungspflicht
- Kennzeichen nach § 138e AO
- Verfahren zur Mitteilung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung
Schlagworte zum Thema:
Steuergestaltung, BMF-Schreiben