Merkblatt zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung

Die OFD Karlsruhe hat ein Merkblatt mit Informationen zum Thema "Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung" herausgegeben.

Kassenführung wird verstärkt geprüft 

Das Thema Kassenbuchführung ist in den vergangenen Jahren verstärkt in den Fokus der Finanzverwaltung gerückt. Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung wurde zudem durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Kassengesetz) verschärft. Neuregelungen ergeben sich ab 01.01.2020, die von Unternehmen umgesetzt werden müssen. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hatte allerdings am 25.09.2019 darüber informiert, dass die Finanzverwaltung sich im Hinblick auf die Vorgaben der Kassensicherungsverordnung mit einem Beschluss auf Bund-Länder-Ebene auf eine zeitlich befristete Nichtbeanstandungsregelung bis 30.09.2020 verständigt habe.

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Informationen der OFD Karlsruhe als Merkblatt 

In einem umfangreichen Merkblatt fasst die OFD Karlsruhe die wichtigsten Punkte und mögliche Fehlerquellen auf. Es werden folgende Punkte behandelt: 

  • Grundsatz der Einzelaufzeichnungspflicht (§ 146 Abs. 1 Satz 1 AO)
  • Ausnahme von der Einzelaufzeichnungspflicht aus Zumutbarkeitsgründen (§ 146 Abs. 1 Satz 3 und 4 AO)
  • Einsatz von offenen Ladenkassen
  • Einsatz elektronischer Registrierkassen
  • Verfahrensdokumentation
  • Datenzugriffsrecht
  • Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
  • Kassensicherungsverordnung
  • Kassen-Nachschau (§ 146b AO)
  • Folgen von Mängeln

OFD Karlsruhe, Merkblatt v. 06.08.2019, S 0315 - St 42

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Schlagworte zum Thema:  Kassenführung, GoBD, Buchführung