Das BMF hat zu den von Verbänden übersandten Fragen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Stellung genommen und diese beantwortet.

Beantwortet wurden Fragen

  • zur Aufteilung anrechenbarer Quellensteuern auf Zinsen und REIT-Dividenden bei Werbungskostenabzug nach § 4 Abs. 4 InvStG in Dach-/Zielfondskonstruktionen
  • zur Anwendung des § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG i. d. F. des OGAW-IV-UmsG auf Spezial-Investmentvermögen sowie
  • zur Anwendung des § 5 Abs. 1 InvStG i. d. F. des JStG 2010 für vor dem 1.1.2011 beginnende Geschäftsjahre.

BMF, Schreiben v. 21.10.2011, IV C 1 - S 1980-1/08/10004 :002