Gestellung von Personal nach § 2b UStG
Überlassung von Personal
In der Verfügung v. 8.2.2021 erläutert das Bayerische LfSt die Grundsätze der Personalgestellung in Verbindung mit § 2b EStG. Erläutert wird die Überlassung von Personal mit Unternehmereigenschaft nach § 2b UStG in Abgrenzung zu einer lediglichen Personalbeistellung ohne Leistungscharakter.
Zudem enthält die Verfügung u.a. Ausführungen zu
- Steuerbefreiungen
- Personalüberlassung im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Sonderregelung
- Wettbewerbssituationen
Bayerisches LfSt, Verfügung v. 8.2.2021, S 7107.2.1-39/5 St33
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
6.4625
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
3.356
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
2.797
-
Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
1.922
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.6306
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.354
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.266
-
Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
850
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
641
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
583
-
Arbeitgeber und Betriebsstätte
22.01.2026
-
Aufteilung des Arbeitslohns
22.01.2026
-
Steuerfreistellung unter weiteren Voraussetzungen
22.01.2026
-
Weitere Neuerungen und Besonderheiten
22.01.2026
-
Ausnahme Grenzgängerregelungen
22.01.2026
-
183-Tage-Schreiben der Finanzverwaltung
22.01.2026
-
Datenaustausch im Lohnsteuerabzug ab 2026
21.01.2026
-
Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten
19.01.2026
-
Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG
19.01.2026
-
Basiszins zum 2.1.2026 zur Berechnung der Vorabpauschale
16.01.2026