Gestellung von Personal nach § 2b UStG

Das Bayerische LfSt äußert sich zur Personalgestellung von und zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Überlassung von Personal

In der Verfügung v. 8.2.2021 erläutert das Bayerische LfSt die Grundsätze der Personalgestellung in Verbindung mit § 2b EStG. Erläutert wird die Überlassung von Personal mit Unternehmereigenschaft nach § 2b UStG in Abgrenzung zu einer lediglichen Personalbeistellung ohne Leistungscharakter.

Zudem enthält die Verfügung u.a. Ausführungen zu

  • Steuerbefreiungen
  • Personalüberlassung im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Sonderregelung
  • Wettbewerbssituationen

Bayerisches LfSt, Verfügung v. 8.2.2021, S 7107.2.1-39/5 St33