Gestellung von Personal nach § 2b UStG
Überlassung von Personal
In der Verfügung v. 8.2.2021 erläutert das Bayerische LfSt die Grundsätze der Personalgestellung in Verbindung mit § 2b EStG. Erläutert wird die Überlassung von Personal mit Unternehmereigenschaft nach § 2b UStG in Abgrenzung zu einer lediglichen Personalbeistellung ohne Leistungscharakter.
Zudem enthält die Verfügung u.a. Ausführungen zu
- Steuerbefreiungen
- Personalüberlassung im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Sonderregelung
- Wettbewerbssituationen
Bayerisches LfSt, Verfügung v. 8.2.2021, S 7107.2.1-39/5 St33
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.5315
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.977
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3126
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.106
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
761
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
751
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
5642
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
465
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
459
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
433
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Grundbesitz-Änderungen für Grundsteuer bis 30.4. mitteilen
14.04.2026
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Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
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Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
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Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
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Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
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Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
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Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
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Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
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Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
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Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026