Gestellung von Personal nach § 2b UStG
Überlassung von Personal
In der Verfügung v. 8.2.2021 erläutert das Bayerische LfSt die Grundsätze der Personalgestellung in Verbindung mit § 2b EStG. Erläutert wird die Überlassung von Personal mit Unternehmereigenschaft nach § 2b UStG in Abgrenzung zu einer lediglichen Personalbeistellung ohne Leistungscharakter.
Zudem enthält die Verfügung u.a. Ausführungen zu
- Steuerbefreiungen
- Personalüberlassung im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Sonderregelung
- Wettbewerbssituationen
Bayerisches LfSt, Verfügung v. 8.2.2021, S 7107.2.1-39/5 St33
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