Kampf gegen Steuerhinterziehung mit InKA
"InKA" steht für Informations- und Kommunikationsaustausch mit dem Ausland. Das Verfahren erarbeitet und koordiniert im Bereich des Datenimports die Länderanforderungen für die Weiterleitung der Daten des Bundes an die Länderfinanzbehörden. Außerdem werden konkrete Umsetzungsaufträge für die Erstellung von Software konzipiert. Nordrhein-Westfalen entwickelt das technische Verfahren für die Weiterleitung der Daten an die Finanzämtereinheitlich für alle Länder.
Das FinMin Niedersachsen betont, dass es eine wichtige politische Aufgabe bleibt, Steuerhinterziehung konsequent zu bekämpfen und einer ungewollten internationalen Steuergestaltung zum Schaden der Allgemeinheit einen Riegel vorzuschieben. Mit dem Datenaustausch gehen jedoch in Zukunft große Datenmengen in der Finanzverwaltung ein. Das wird sie vor große Herausforderungen stellen, auch wenn es bei der Prüfung bereits automatisierte Prozesse gibt. Dennoch gibt es auch hohen personellen Aufwand.
Das FinMin Niedersachsen weist darauf hin, dass laut einer Schätzung des BZSt die Anzahl der zukünftig eingehenden Auslandsmitteilungen bei 7 bis 8 Millionen Datensätzen pro Jahr liegen könnte, deren Relevanz geprüft und die ggf. automatisiert den einzelnen Steuerfällen zugeordnet werden. Die Länder gehen davon aus, dass dies für etwa die Hälfte der Datensätze gelten wird.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
5.5055
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.595
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
2.211
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3586
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
1.229
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.158
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.156
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
838
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
547
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
517
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Einkommensteuererklärung 2025: Überblick und Mantelbogen
13.01.2026
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Änderungen in den Vordrucken ab dem Gesamtbetrag der Einkünfte 2025
13.01.2026
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Änderungen in den Vordrucken der Überschusseinkünfte 2025
13.01.2026
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Änderungen in den Vordrucken der Gewinneinkünfte 2025
13.01.2026
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Gegenseitigkeit bei Einkünften von Luft- und Schifffahrtsunternehmen mit Bahrain
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Stand der Doppelbesteuerungsabkommen am 1.1.2026
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Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.1.2026
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Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
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Muster der Umsatzsteuererklärung 2026
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