Wann Rückstellungen für Mehrsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung zu bilden sind
Zur Frage, wann Rückstellungen für künftige Steuernachforderungen gebildet werden dürfen, erklärt die Finanzverwaltung in H 4.9 EStH 2010, dass abzugsfähige Steuern grundsätzlich dem Jahr zu belasten sind, dem sie wirtschaftlich angehören. Abweichend davon dürfen Rückstellungen für Mehrsteuern in Folge einer Steuerfahndungsprüfung frühestens gebildet werden, wenn der Prüfer eine bestimmte Sachbehandlung beanstandet.
BFH kontra Verwaltung?
Das FinMin Schleswig-Holstein weist mit Erlass vom 6.3.2013 darauf hin, dass sich anlässlich des BFH-Urteils vom 16.12.2009 (I R 43/08, BStBl 2012 II, S. 688) die Frage aufgeworfen hat, ob die vorgenannte Verwaltungsanweisung noch aufrechterhalten werden kann. Denn in dieser Entscheidung hatte der BFH es akzeptiert, Rückstellungen für Mehrsteuern aufgrund einer Außenprüfung erst in dem Jahr zu berücksichtigen, in dem der Steuerpflichtige erstmals von der steuerlichen Beurteilung durch das Finanzamt Kenntnis erlangt hat. Da die in H 4.9 EStH betroffene Regelung für das Gericht jedoch nicht entscheidungsrelevant war, kommt das FinMin zu dem Ergebnis, dass die Regelung von der vorgenannten Rechtsprechung nicht berührt wird.
Urteil aus 2012 bestätigt Verwaltungssicht
Das FinMin weist zudem darauf hin, dass der BFH die Auffassung der Finanzverwaltung mit Urteil vom 22.8.2012 (X R 23/10, BStBl 2013 II, S. 76) bestätigt hat. Denn darin kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass eine Rückstellung für hinterzogene Mehrsteuer erst zu dem Bilanzstichtag gebildet werden kann, zu dem der Geprüfte mit der Aufdeckung der Hinterziehung rechnen musste.
FinMin Schleswig-Holstein, Erlass v. 6.3.2013, VI 304 - S 2141 - 007
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.3545
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
882
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
698
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
572
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
4126
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
406
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
365
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
326
-
Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
303
-
Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
259
-
Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen
30.09.2026
-
Leistungsort bei grenzüberschreitender KFZ-Überlassung zur Privatnutzung
29.09.2026
-
Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
25.09.2026
-
Aufwandsentschädigung an ehrenamtliche Wahlhelfer
22.09.2026
-
Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz
21.09.2026
-
Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
16.09.2026
-
Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2026
10.09.2026
-
Anlage EÜR 2026 wurde veröffentlicht
02.09.2026
-
Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen 2026
31.08.2026
-
Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027
19.08.2026