Finanzkriminalität soll entschieden bekämpft werden
Damit eine schlagkräftigere Bekämpfung von Finanzkriminalität und effektivere Sanktionsdurchsetzung in Deutschland gelingt, sollen drei Maßnahmen umgesetzt werden:
- Kernkompetenzen unter einem Dach bündeln
- Hoch qualifizierte Finanzermittlerinnen und Finanzermittler ausbilden
- Digitalisierung und Vernetzung von Registern vorantreiben
Kernkompetenzen unter einem Dach bündeln
Eine neue Bundesbehörde soll die Bekämpfung der Finanzkriminalität und die effektive Sanktionsdurchsetzung steuern. Dabei sollen Kompetenzen gebündet und zentrale Akteure vernetzt werden. Die Bundesbehörde soll aus drei Säulen bestehen:
- Neues Bundesfinanzkriminalamt
- Eine effektivere Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit - FIU)
- Konsistente Aufsicht im Nichtfinanzsektor durch eine koordinierende Zentralstelle
Hoch qualifizierte Finanzermittlerinnen und Finanzermittler ausbilden
Eine weitere Maßnahme soll in der Ausbildung hoch qualifizierter Finanzermittler liegen. Dafür sollen besonders relevante Trainings stattfinden.
Digitalisierung und Vernetzung von Registern vorantreiben
Als dritte Maßnahme sollen relevante Register digital verknüpft werden, damit Eigentumsverhältnisse und wirtschaftlich Berechtigte insbesondere im Ermittlungsfall oder bei Sanktionsdurchsetzung effizient geprüft werden können. Bis die digitale Verknüpfung umgesetzt wurde, sollen Übergangslösungen getroffen werden.
"Deutschland darf nicht länger den Ruf eines Geldwäsche-Paradieses haben. Wir haben den Mut zum großen Wurf: Mit leistungsfähigen und wirksamen Strukturen werden wir dafür sorgen, dass die ehrlichen Kaufleute vor denen geschützt werden, die sich nicht an Regeln halten", sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.5605
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
943
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
858
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6916
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
562
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
454
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
401
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
369
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
334
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
323
-
Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
23.07.2026
-
Grundsätze zur körperschaftsteuerlichen Organschaft
23.07.2026
-
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2025
22.07.2026
-
Steuerliche Behandlung von Weinbaubetrieben ohne Buchführung
22.07.2026
-
Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern
21.07.2026
-
Suspendierung des Deutsch-Russischen Doppelbesteuerungsabkommens
15.07.2026
-
Aufdeckung eines internationalen Betrugssystems im Fahrzeughandel
10.07.2026
-
Arbeitnehmer an Bord eines Schiffs auf hoher See
08.07.2026
-
Änderungen des AEAO zum Gemeinnützigkeitsrecht
03.07.2026
-
Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen aktualisiert
03.07.2026