ELStAM: Informationsschreiben für Arbeitnehmer
In dem Informationsschreiben, das dem Schreiben an die Verbände als Anlage beigefügt ist, heißt es:
Hinweise an Arbeitnehmer für den Lohnsteuerabzug 2012
Die papiergebundene Lohnsteuerkarte wird 2012 durch ein elektronisches Verfahren abgelöst. Dieses Verfahren wird frühestens im Kalenderjahr 2012 starten.
Die Eintragungen auf Ihrer letztmalig ausgestellten Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011 (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und ggf. Freibeträge) gelten daher bis zum Start des elektronischen Verfahrens weiter. Bei einem Arbeitgeberwechsel müssen Sie - wie bisher - dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Ersatzbescheinigung 2011 aushändigen.
Haben sich gegenüber den Eintragungen auf Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 keine Änderungen ergeben, müssen Sie nichts weiter veranlassen. Nur bei Änderungen, die nicht auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 eingetragen sind, müssen Sie Ihren Arbeitgeber informieren. Dazu können Sie dem Arbeitgeber alternativ folgende Unterlagen vorlegen:
- Informationsschreiben Ihres Finanzamts über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug (ELStAM) ab 1. Januar 2012. Bitte verwenden Sie dieses nur, wenn die Angaben darin zutreffend sind.
- Ausdruck der ab 2012 gültigen ELStAM. Diesen erhalten Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt.
Ein eventuell falscher Lohnsteuerabzug kann ggf. mit Beginn des elektronischen Verfahrens richtig gestellt werden. Sollte das Verfahren nicht in 2012 starten, kann ein falscher Lohnsteuerabzug nur durch eine Einkommensteuerveranlagung 2012 berichtigt werden.
Hinweis
Ein neuer Starttermin für die "elektronische Lohnsteuerkarte" befindet sich derzeit noch in der Abstimmung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder.
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