Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000

Die Finanzverwaltung hat sich zur Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 geäußert und neue Abgrenzungsmerkmale zum 1.1.2024 festgelegt.

Größenklassen für Betriebe

Betriebe werden für Zwecke der Betriebsprüfung in Größenklassen eingestuft. Dabei wird unterschieden zwischen

  • Großbetriebe
  • Mittelbetriebe
  • Kleinbetriebe und
  • Kleinstbetriebe.

Abgrenzungsmerkmale zum 1.1.2024

Die Abgrenzungsmerkmale werden regelmäßig neu festgelegt. Die derzeit gültigen Werte wurden zum 1.1.2024 ermittelt und in einer Tabelle im BMF-Schreiben dargestellt. Die FInanzverwaltung weist darauf hin, dass die Merkmale erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden sind.

BMF, Schreiben v. 15.12.2022, IV A 8 - S 1450/19/10001 :003


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