Veröffentlichung neuer Taxonomien zur E-Bilanz

Mit Schreiben vom 2.7.2019 hat das BMF die aktualisierten Taxonomien zur E-Bilanz veröffentlicht, die grundsätzlich ab dem Wirtschaftsjahr 2020 angewandt werden müssen.

Bilanzierende Unternehmen müssen den Inhalt ihrer Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln (§ 5b EStG). Für die zu übermittelnden Jahresabschlussdaten gibt die Finanzverwaltung ein Datenschema (eine sogenannte Taxonomie) vor.

Aktualisierte Taxonomie 

Mit Schreiben vom 02.07.2019 hat das BMF dieses "Datengerüst" nun aktualisiert. Die neue Version (6.3.) steht unter www.esteuer.de zum Abruf bereit. Anwendbar sind die aktualisierten Taxonomien grundsätzlich für Bilanzen des Wirtschaftsjahres 2020 oder des abweichenden Wirtschaftsjahres 2020/2021.

Hinweis: Das BMF beanstandet es aber nicht, wenn Unternehmen die Taxonomien auch schon für das Wirtschaftsjahr 2019 oder das abweichende Wirtschaftsjahr 2019/2020 anwenden.

Voraussichtlich ab Mai 2020 können echte Bilanzdaten mit den neuen Taxonomien übermittelt werden (Testdaten voraussichtlich schon ab November 2019).

Neuerungen im Detail

Auf folgende Neuerungen weist das BMF unter anderem hin:

  • Aufgrund des Investmentsteuerreformgesetzes wurden zahlreiche neue Taxonomie-Positionen zur Darstellung von Sachverhalten auf Ebene des Anlegers, der dem Betriebsvermögen zugeordnete Investment- oder Spezial-Investmentanteile hält, aufgenommen. 
  • E-Bilanzen einer Mitunternehmerschaft werden als fehlerhaft zurückgewiesen werden, sofern Gewinnanteile eines Mitunternehmers unmittelbar auf einem steuerlich als Fremdkapital zu beurteilenden Gesellschafterkonto erfasst werden. Da entnahmefähige Gewinnanteile, soweit und solange sie nicht entnommen werden, i.d.R. eine dem Sonderbetriebsvermögen zuzuordnende Forderung des jeweiligen Mitunternehmers darstellen, sei im Sonderbereich des jeweiligen Mitunternehmers in diesem Fall korrespondierend eine Einlage zu erfassen. Zur innerbilanziellen Abbildung steht ab dieser Version 6.3 die neue Taxonomie-Position "Forderungen gegen Gesellschaft/Gesamthand" für Zwecke der Übermittlung einer Sonderbilanz zur Verfügung.

BMF, Schreiben v. 02.07.2019, IV C 6 - S 2133-b/19/10001

Schlagworte zum Thema:  BMF-Schreiben, E-Bilanz, Taxonomie