Datenschema der E-Bilanz-Taxonomien 6.8 veröffentlicht
Anwendung der Taxonomien
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die Taxonomien grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden sind, die nach dem 31.12.2024 beginnen (Wirtschaftsjahr 2025 oder 2025/2026). Entsprechend gelten sie für die in Rn. 1 des BMF-Schreibens vom 28.9.2011 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31.12.2024 aufzustellen sind.
Nichtbeanstandungsregelung
In dem BMF-Schreiben wird auf eine Nichtbeanstandungsregelung verwiesen: Demnach wird es nicht beanstandet, wenn die Taxonomien auch für das Wirtschaftsjahr 2024 oder 2024/2025 verwendet werden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2024 und für Echtfälle ab Mai 2025 gegeben sein.
Die Änderungen der Taxonomien sind unter www.esteuer.de dokumentiert. In dem BMF-Schreiben wird zudem erläutert, was es mit den sog. Mussfeldern auf sich hat.
BMF, Schreiben v. 27.05.2024, IV C 6 - S 2133-b/24/10001 :002
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9885
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.183
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
841
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7156
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
649
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
580
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
367
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
355
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
345
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
320
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Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
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Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
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Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
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Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
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Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
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Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
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Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
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Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
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Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
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Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026