BZSt: Neue Dienstanweisung zum Kindergeld

Die Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG wurde auf den Stand 2016 geändert. Die Dienstanweisung ist die zentrale Vorschrift für die Familienkassen. Eine vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geleitete Arbeitsgruppe mit Vertretern aus dem BMF, dem BZSt und Fachleuten von Familienkassen hat die Dienstanweisung überarbeitet.

Geltungszeitraum der DA-KG 2016

Die DA-KG Stand 2016 regelt die Anwendung der seit dem 01.01.2016 geltenden und für die Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes relevanten Vorschriften. Die vorgenommenen Änderungen berücksichtigen den ausgewählten aktuellen Stand der im Bundessteuerblatt bis zum 21.04.2016 veröffentlichten höchstrichterlichen Rechtsprechung, BMF-Schreiben und Weisungen des Bundeszentralamtes für Steuern.

Die DA-KG 2016 gibt auch die Rechtslage der Jahre 2012 bis 2015 wieder. Sie ist in allen noch nicht bestandskräftig festgesetzten Kindergeldfällen anzuwenden, soweit die zeitliche Anwendbarkeit nicht beispielsweise durch Gesetz oder innerhalb der Dienstanweisung selbst ausdrücklich eingeschränkt wird.

Die Änderungen im Einzelnen sind in der aktuellen Dienstanweisung optisch hervorgehoben. Zum Erlass der Dienstanweisung ergeht das Einführungsschreiben vom 22.08.2016.

BZSt v. 05.09.2016

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Schlagworte zum Thema:  Kindergeld, Einkommensteuergesetz, Familienkasse