BZSt gibt neue Informationen zu ETACA
European Trust and Cooperation Approach (ETACA)
ETACA steht für European Trust and Cooperation Approach (ETACA) und ist ein freiwilliges Programm, innerhalb dessen Steuerverwaltungen mehrerer europäischer Staaten im Dialog mit einer teilnehmenden multinationalen Unternehmensgruppe eine Risikobewertung hinsichtlich der für die Besteuerung relevanten Verrechnungspreise in der Unternehmensgruppe vornehmen können.
Das BZSt gibt umfangreiche Informationen, u.a. zur Teilnahme an dem Verfahren.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.6605
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.122
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3696
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.232
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
808
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
685
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
679
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
624
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
581
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
487
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Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026
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Anpassung des AEAO wegen geänderter Kassensicherungsverordnung
24.03.2026
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Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
18.03.2026
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Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung bei Delkredere
17.03.2026
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Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
16.03.2026
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
10.03.2026
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Steuerverbindlichkeiten während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens
06.03.2026
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Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
05.03.2026
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Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge zur türkischen Sozialversicherung
03.03.2026
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Bescheinigungsverfahren und Rente nach dem DBA-Italien
27.02.2026