BZSt gibt neue Informationen zu ETACA
European Trust and Cooperation Approach (ETACA)
ETACA steht für European Trust and Cooperation Approach (ETACA) und ist ein freiwilliges Programm, innerhalb dessen Steuerverwaltungen mehrerer europäischer Staaten im Dialog mit einer teilnehmenden multinationalen Unternehmensgruppe eine Risikobewertung hinsichtlich der für die Besteuerung relevanten Verrechnungspreise in der Unternehmensgruppe vornehmen können.
Das BZSt gibt umfangreiche Informationen, u.a. zur Teilnahme an dem Verfahren.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.2205
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
860
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
636
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
516
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3796
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
368
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
314
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Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
299
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
292
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Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
288
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Neues Ankreuzfeld "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung"
06.10.2026
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Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Ukraine-Krieg Geschädigten
02.10.2026
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Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen
30.09.2026
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Leistungsort bei grenzüberschreitender KFZ-Überlassung zur Privatnutzung
29.09.2026
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Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
25.09.2026
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Aufwandsentschädigung an ehrenamtliche Wahlhelfer
22.09.2026
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Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz
21.09.2026
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Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
16.09.2026
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Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2026
10.09.2026
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Anlage EÜR 2026 wurde veröffentlicht
02.09.2026