BZSt gibt neue Informationen zu ETACA
European Trust and Cooperation Approach (ETACA)
ETACA steht für European Trust and Cooperation Approach (ETACA) und ist ein freiwilliges Programm, innerhalb dessen Steuerverwaltungen mehrerer europäischer Staaten im Dialog mit einer teilnehmenden multinationalen Unternehmensgruppe eine Risikobewertung hinsichtlich der für die Besteuerung relevanten Verrechnungspreise in der Unternehmensgruppe vornehmen können.
Das BZSt gibt umfangreiche Informationen, u.a. zur Teilnahme an dem Verfahren.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9665
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.167
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
823
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7156
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
650
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
601
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
350
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
347
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
333
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
313
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Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
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Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
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Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
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Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
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Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
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Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
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Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
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Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
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Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
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Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026