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BZSt gibt neue Informationen zu ETACA


BZSt gibt neue Informationen zu ETACA

Anfang Juli 2025 von der EU-Kommission eine überarbeitete Fassung der "ETACA Guidelines" vorgelegt. Neue Pilotverfahren können noch 2025 beginnen. Daraufhin wurde auch der Webauftritt des BZSt zu ETACA aktualisiert.

European Trust and Cooperation Approach (ETACA)

ETACA steht für European Trust and Cooperation Approach (ETACA) und ist ein freiwilliges Programm, innerhalb dessen Steuerverwaltungen mehrerer europäischer Staaten im Dialog mit einer teilnehmenden multinationalen Unternehmensgruppe eine Risikobewertung hinsichtlich der für die Besteuerung relevanten Verrechnungspreise in der Unternehmensgruppe vornehmen können.

Das BZSt gibt umfangreiche Informationen, u.a. zur Teilnahme an dem Verfahren.

BZSt, Meldung v. 14.7.2025


Schlagworte zum Thema:  Verrechnungspreis
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