BZSt gibt neue Informationen zu ETACA
European Trust and Cooperation Approach (ETACA)
ETACA steht für European Trust and Cooperation Approach (ETACA) und ist ein freiwilliges Programm, innerhalb dessen Steuerverwaltungen mehrerer europäischer Staaten im Dialog mit einer teilnehmenden multinationalen Unternehmensgruppe eine Risikobewertung hinsichtlich der für die Besteuerung relevanten Verrechnungspreise in der Unternehmensgruppe vornehmen können.
Das BZSt gibt umfangreiche Informationen, u.a. zur Teilnahme an dem Verfahren.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.8055
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.566
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
2.858
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
2.361
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.0026
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.754
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.409
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
984
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
762
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Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
724
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Aktualisiertes FAQ zum Kassengesetz
04.02.2026
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Änderung des AEAO
03.02.2026
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Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Gebäuden
30.01.2026
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
30.01.2026
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Digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden
28.01.2026
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Umsatzsteuerliche Behandlung von dauerdefizitär betriebenen Einrichtungen
23.01.2026
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Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten
23.01.2026
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Durchgangserwerb bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen
23.01.2026
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Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
23.01.2026
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Arbeitgeber und Betriebsstätte
22.01.2026