BZSt gibt neue Informationen zu ETACA
European Trust and Cooperation Approach (ETACA)
ETACA steht für European Trust and Cooperation Approach (ETACA) und ist ein freiwilliges Programm, innerhalb dessen Steuerverwaltungen mehrerer europäischer Staaten im Dialog mit einer teilnehmenden multinationalen Unternehmensgruppe eine Risikobewertung hinsichtlich der für die Besteuerung relevanten Verrechnungspreise in der Unternehmensgruppe vornehmen können.
Das BZSt gibt umfangreiche Informationen, u.a. zur Teilnahme an dem Verfahren.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.5635
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
995
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
865
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7776
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
612
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
470
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
459
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
366
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
362
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
348
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Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandate in Niedersachsen
03.08.2026
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Nutzungsvorteile bei Firmenfitness
30.07.2026
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Finanzverwaltung NRW bringt eigene KI-Lösung in die Praxis
30.07.2026
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Kirchensteuerbeschlüsse im Land Baden-Württemberg für 2026
28.07.2026
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Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
23.07.2026
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Grundsätze zur körperschaftsteuerlichen Organschaft
23.07.2026
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Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2025
22.07.2026
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Steuerliche Behandlung von Weinbaubetrieben ohne Buchführung
22.07.2026
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Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern
21.07.2026