Entlastungsverfahren bei Kapitalertragsteuer

Neues Onlineformular für Kapitalertragsteuer-Entlastung ab Juli 2025
Ab dem 15.7.2025 steht für das Entlastungsverfahren bei der Steuer auf Kapitalerträge ein neues Onlineformular zur Verfügung. Der bisherige Antrag auf Erstattung bzw. Freistellung von Kapitalerträgen nach § 50c bzw. § 44a Abs. 9 EStG wird künftig in zwei separate Formulare aufgeteilt: eines für die Erstattung, eines für die Freistellung. Beide Onlineformulare wurden umfassend überarbeitet und unterscheiden sich deutlich vom bisherigen Vordruck.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.3325
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.722
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.001
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.907
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.7236
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.220
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.686
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.641
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
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