BZSt: Entlastungsverfahren bei Kapitalertragsteuer

Das BZSt informiert über neue Onlineformulare im Bereich Entlastung von der Steuer auf Kapitalerträge.

Neues Onlineformular für Kapitalertragsteuer-Entlastung ab Juli 2025

Ab dem 15.7.2025 steht für das Entlastungsverfahren bei der Steuer auf Kapitalerträge ein neues Onlineformular zur Verfügung. Der bisherige Antrag auf Erstattung bzw. Freistellung von Kapitalerträgen nach § 50c bzw. § 44a Abs. 9 EStG wird künftig in zwei separate Formulare aufgeteilt: eines für die Erstattung, eines für die Freistellung. Beide Onlineformulare wurden umfassend überarbeitet und unterscheiden sich deutlich vom bisherigen Vordruck.

BZSt, Meldung v. 12.5.2025


Schlagworte zum Thema:  Kapitalertrag, Formular