Entlastungsverfahren bei Kapitalertragsteuer
Neues Onlineformular für Kapitalertragsteuer-Entlastung ab Juli 2025
Ab dem 15.7.2025 steht für das Entlastungsverfahren bei der Steuer auf Kapitalerträge ein neues Onlineformular zur Verfügung. Der bisherige Antrag auf Erstattung bzw. Freistellung von Kapitalerträgen nach § 50c bzw. § 44a Abs. 9 EStG wird künftig in zwei separate Formulare aufgeteilt: eines für die Erstattung, eines für die Freistellung. Beide Onlineformulare wurden umfassend überarbeitet und unterscheiden sich deutlich vom bisherigen Vordruck.
Mit der Formularumstellung ist auch ein Portalwechsel verbunden. Das BZSt stellt klar:
- Formularentwürfe des alten Formulars können im neuen Portal nicht mehr genutzt werden
- Anträge, die über das alte Portal gestellt wurden, finden Nutzer weiterhin im alten Portal. Der Bescheid wird im alten Portal bekannt gegeben.
- Alle Anträge, die über das neue Portal ab dem 15.7.2025 gestellt werden, werden lediglich im neuen Portal angezeigt. Der Bescheid wird im neuen Portal bekannt gegeben.
- Belegnachreichungen und Allgemeine Anfragen können auch zu Anträgen aus dem alten Portal im neuen Portal vorgenommen werden. Allerdings erscheinen diese Vorgänge dann auch nur im neuen Portal.
BZSt, Meldung v. 12.5.2025 und BZSt, Meldung v. 1.7.2025
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