Steuerrechtliches Anpassungsgesetz zum AIFM-Umsetzungsgesetz
Das Gleiche gilt für Investmentvermögen und Anteile an Investmentvermögen, die nach dem 21.7.2013 aufgelegt werden, wenn sie die Voraussetzungen des Investmentgesetzes in der am 21.7.2013 geltenden Fassung an ein Investmentvermögen erfüllen.
§ 4 Nr. 8 Buchst. h UStG ist bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung zur Anpassung des Umsatzsteuergesetzes und des Investmentsteuergesetzes an das Kapitalanlagegesetzbuch weiterhin auf die Verwaltung von Investmentvermögen im Sinne des Investmentgesetzes in der am 21.7.2013 geltenden Fassung anzuwenden. Das Gleiche gilt für die Verwaltung von Investmentvermögen, die nach dem 21.7.2013 aufgelegt werden, wenn sie die Voraussetzungen des Investmentgesetzes in der am 21.7.2013 geltenden Fassung an ein Investmentvermögen erfüllen.
BMF, Schreiben v. 18.7.2013, IV C 1 - S 1980-1/12/10011; IV D 3 - S 7160-h/12/10001
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