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BMF-Entwurf zur Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden


BMF-Entwurf zur Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden

Die Finanzverwaltung möchte ihr BMF-Schreiben zur Abgrenzung von Aufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden überarbeiten. Der DStV hat zum Entwurf Stellung genommen.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat das BMF-Entwurfsschreiben unter die Lupe genommen. Er begrüßt die Überarbeitung der Verwaltungsgrundsätze. An einigen Stellen sollte nach seiner Ansicht noch nachjustiert werden.

Der DStV lobt in seiner Stellungnahme S 05/25 die gute Struktur und die verständlichen Erläuterungen des Entwurfsschreibens. Die Hinweise seien in der Praxis sehr nützlich. Positiv wertet er auch, dass die neuesten Urteile des BFH berücksichtigt wurden.

Sehr anspruchsvoller Standard nur als Ausnahme

An ein paar Stellen sieht der DStV allerdings noch Verbesserungsbedarf. Der Standard eines Gebäudes sei oft zentral für die Entscheidung, ob Erhaltungsaufwand vorliegen kann. Der DStV schlägt vor, die im Entwurf vorgesehenen Beispiele für besonders hohe Ausstattungsstandards noch einmal zu überdenken.

Der sehr hohe Standard sollte in der Praxis tatsächlich nur in Ausnahmefällen festgestellt werden. Außerdem sollte er weitestgehend "Luxus" darstellen. Eine solche Luxussanierung sieht der DStV bei einem Austausch durch neuere – zeitgemäße – Technik nicht.

Nachweise einfacher gestalten

Steuerpflichtige müssen bei der Dokumentation von Baumaßnahmen laut DStV einiges beachten. Fallen dann z. B. noch Herstellungskosten mit Erhaltungsaufwendungen zusammen oder werden Gebäudeteile unterschiedlich genutzt, fordere das Finanzamt oft detaillierte Nachweise. Insbesondere kleineren Vermieter oder privaten Eigentümer wachse das meist über den Kopf. Hier fordert der DStV Vereinfachungen.

Quelle: DSTV, Meldung v. 18.7.2025

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