BMF: Die Steuerverwaltung in Deutschland

Das BMF hat eine Broschüre herausgegeben, in der es die Verwaltungsstrukturen der Finanzverwaltung in kompakter Form und anschaulich darstellt.

Die Steuerverwaltung ist als Teil der öffentlichen Verwaltung für das Verfahren zur Besteuerung der Bürgerinnen und Bürger zuständig und hat die Aufgabe, die Steuern den entsprechenden Gesetzen gemäß gleichmäßig festzusetzen und zu erheben.

In der Bun­desrepublik Deutschland ist die Steuerverwaltung zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt. Während die Bundesfinanzverwaltung in erster Linie für die in Bundesgesetzen geregelten Verbrauchsteuern wie die Energiesteuer, die Versicherungsteuer, die Kraftfahr­zeugsteuer und die Zölle zuständig ist, verwalten die Länder mithilfe der Finanzämter die übrigen Steuern als eigene Angelegenheit oder im Auftrag des Bundes. Dazu gehören die Lohn- und Einkommensteuer sowie die Umsatzsteuer. Dies sind die Steuern, die bei Weitem das höchste Aufkommen haben; ihnen begegnen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern im Alltag auch am häufigsten. Die Steuerverwaltung der Länder bildet deshalb auch den Schwerpunkt dieser Broschüre, die allen Interessierten einen übersichtlichen und ersten Einblick in die Steuerverwaltung der Bundesrepublik Deutschland geben soll.

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